Die folgenden Garantiebestimmungen bilden die Grundlage für die mit dem Verbraucher (Endverbraucher, der nicht gewerblich tätig ist) abgeschlossene Garantie.
Précisions
- Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug den Vorschriften und der belgischen Gesetzgebung über die Produktsicherheit und dem neuesten Stand der Technik entspricht. - Geräte, von deren Vorhandensein der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung Kenntnis hatte oder haben konnte, werden nur dann als von der Lieferung akzeptiert angesehen, wenn der Käufer sie nicht bestreitet. Die folgenden Garantiebestimmungen bilden die Grundlage für die mit dem Verbraucher (Endverbraucher, der nicht gewerblich tätig ist) abgeschlossene Garantie.
Dauer der Garantie
- Die Parteien sind ausdrücklich übereingekommen, dass, wenn eine auf der Rückseite des Kaufvertrags abgefasste Erklärung nicht angibt, dass dem Käufer eine längere Garantiezeit für das gesamte Fahrzeug oder einen Teil davon gewährt wird, der Verkäufer im Hinblick auf die Garantie eingreifen muss. 24 Monate nach der Auslieferung.
Portierung des Inhaltes
- Für alle anderen Mängel als die an den Geräten ist die Reparatur oder der Austausch des Fahrzeugs durch die folgende Garantie gedeckt: Der Käufer hat das Recht, die Reparatur des Fahrzeugs vom Verkäufer zu verlangen, es sei denn, eine solche Reparatur ist technisch unmöglich oder steht in keinem Verhältnis zum Wert des Fahrrads und zur Bedeutung des Mangels. In diesem Fall kann der Käufer eine angemessene Preisminderung oder die Annullierung des Kaufs verlangen, wenn er nicht in der Lage ist, die Reparatur oder den Ersatz des Fahrrads zu erhalten. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Reparatur oder den Austausch nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums und ohne Nachteile für den Käufer durchgeführt hat. Die Rückerstattung des Preises an den Käufer wird auf einen Betrag reduziert, der dem durch den Gebrauch entstandenen Verlust entspricht.
- Jede Nutzung, die in den ersten sechs Monaten nach der Lieferung erfolgt, gilt als zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt, es sei denn, der Verkäufer hat eine gegenteilige Erklärung abgegeben.
- Nach Ablauf dieser anfänglichen Frist von sechs Monaten behält der Käufer seine Rechte auf die gleiche Garantie, wenn er nachweisen kann, dass die Mängel, die sich vor Ablauf der Garantie manifestiert haben, zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren.
- In keinem Fall kann der Käufer die Auflösung des Vertrags verweigern, wenn der von ihm geltend gemachte Fehler nur von geringer Bedeutung ist.
- Jede Reparatur wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums und ohne jegliche Nachteile für den Käufer durchgeführt.
- Bei der Verwendung von Aufhängevorrichtungen sind die Anweisungen des Herstellers strikt zu befolgen und die geltenden Garantiebestimmungen einzuhalten.
- Die unter Garantie durchgeführten Arbeiten müssen im Atelier des Verkäufers oder in einem von ihm bestimmten Atelier durchgeführt werden. Nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers kann der Käufer die Reparatur in einem anderen Atelier durchführen lassen.
- Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Wartung, die Reparaturen, den Service und andere für die normale Nutzung des Fahrzeugs erforderliche Vorbereitungen sowie auf die Teile und Organe, die normalerweise während der Wartungsintervalle ausgetauscht werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf den normalen Gebrauch des Fahrzeugs (z.B. Luftschläuche, Kette, Kabel und Kunststoffplatten). Die Garantie kann vom Käufer nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Fehler auf eine anormale Nutzung des Fahrzeugs, auf Nachlässigkeit oder auf Schäden durch einen Verkehrsunfall oder eine Beschädigung zurückzuführen ist, durch einen Mangel oder eine mangelhafte Wartung seitens des Käufers, oder wenn das Fahrzeug - vorbehaltlich der ausdrücklichen Angaben des Käufers und des Verkäufers - in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag umgebaut oder benutzt wurde. Das Fahrzeug, das Gegenstand von Reparaturen oder Montagen durch einen nicht spezialisierten Händler war oder dessen Reparaturen oder Montagen mit Teilen durchgeführt wurden, die ursprünglich nicht für diese Verwendung vorgesehen waren oder die technisch inkompatibel waren, ist nicht mehr durch die Garantie gedeckt. Gleiches gilt für die für den Standort verwendeten Fahrzeuge.
- Die Garantieleistung des Verkäufers hängt davon ab, dass das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung der Anweisungen des Herstellers genutzt wird.
- Die Reparaturen werden mindestens für die Dauer der aktuellen Garantiezeit des Fahrzeugs garantiert. Diese Garantie gilt sowohl für die durchgeführten Arbeiten als auch für die ausgetauschten Teile, sofern diese nicht vom Hersteller geliefert werden.
- Der Käufer, der die Garantie in Anspruch nehmen möchte, muss den Verkäufer innerhalb einer kurzen Frist nach dem Zeitpunkt, zu dem er die Mängel festgestellt hat, schriftlich darüber informieren.
- Der Käufer verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden nicht durch die Nichtbenutzung des Fahrzeugs zu verschlimmern. Im Falle eines Fehlers wird die Verschlimmerung berücksichtigt, um den Grad der Intervention des Verkäufers zu bestimmen.
- Die Verantwortung des Verkäufers für Schäden, die durch einen Defekt des verkauften Fahrzeugs verursacht werden (Körperverletzungen oder Schäden an anderen Gegenständen), wird nach allgemeinem Recht geregelt.
- Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs und / oder der Fahrzeuge zum und vom Konzessionär gehen zu Lasten des Eigentümers.