
Wenn Sie ein Fahrrad kaufen, erhalten Sie "1 Jahr Assistance & Pannenhilfe" kostenlos, worüber Sie eine Bestätigungsmail erhalten.
Allgemein Thompson Assistance" - Bedingungen und Konditionen (+32 3/253.62.37)
A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die gesamte Assistance-Policy.
1. Wer kann diese Assistance Policy in Anspruch nehmen?
Jeder Fahrer eines Thompson-Fahrrads aus dem spezifischen Sortiment, das Anspruch auf Fahrradunterstützung hat und dessen Rahmennummer elektronisch gemeldet wurde. Dieser Fahrer kann diese Assistance-Police in Anspruch nehmen, sofern er gemäß den Bedingungen von „Thompson Bicycle Assistance“ immobilisiert ist. Der Straßenwärter kann Sie nach der Rahmennummer des Fahrrads und Ihrem Personalausweis fragen. Stimmen Rahmennummer und/oder Identitätsdaten nicht mit den übermittelten und registrierten Informationen überein, kann der Eingriff verrechnet werden.
2. Welche Fahrräder sind vernetzt?
Alle Thompson-Fahrräder, die Anspruch auf Fahrradunterstützung haben und Teil des spezifischen Sortiments sind, fallen unter diese Police.
3. Beginn und Geltungsdauer der Police
Die Fahrradassistenz gilt für zwölf aufeinanderfolgende Monate und beginnt 2 Tage nach dem Registrierungsdatum, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Dauer der Fahrradassistenz kann nicht (vorübergehend) ausgesetzt werden. Die Fahrradunterstützung muss innerhalb von 1 Monat nach dem Kauf elektronisch aktiviert werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Fahrradunterstützung von Thompson.
4. Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Antwerpen zuständig.
5. Haftungsausschluss
Thompson haftet nicht für das Versäumnis, die Hilfsarbeiten durchzuführen, das Versäumnis oder die Verzögerung bei der Durchführung, unter Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, oder in Fällen höherer Gewalt, wie z. B. Bürgerkrieg oder internationaler Krieg, Volksaufstand, Streik, Vergeltungsmaßnahmen, Beschränkungen Bewegungsfreiheit, Radioaktivität, Naturkatastrophen etc.
6. Ausschlüsse
Thompson Bicycle Assistance ist nicht verpflichtet einzugreifen bei:
- Preis von Ersatzteilen oder Material. (einschließlich der Kosten für die Spezifikation und die Demontage des Fahrrads durch die Werkstatt).
- Eingriffe infolge von Zwischenfällen, die das Fahrrad nicht bewegungsunfähig machen.
- Reparaturkosten durch Fahrradwerkstätten und allfällige Wartungskosten.
- Kosten, die sich aus Leistungen ergeben, die nicht von Thompson angefordert oder genehmigt wurden.
- Schäden, Pannen oder Unfälle, die während des Trainings oder der Teilnahme des Fahrrads an Wettkämpfen auftreten.
- Dieser Vertrag gilt nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen oder Zubehör des Fahrrads infolge einer Panne oder eines Unfalls.
- Hilfeleistung für ein Fahrrad, das sich bereits in einer Fahrradwerkstatt befindet.
- Fahrradentfernung im Auftrag der Regierung oder der Polizei.
- Alle Fälle von Missbrauch und/oder Betrug.
- Panne durch Anpassungen, Einbau von Zubehör und Nicht-Originalteilen
- Panne durch Nachlässigkeit bei der Wartung
- Eingriffe, die an Stellen verlangt werden, die für Einsatzfahrzeuge nicht zugänglich sind (z. B. Waldweg, …)
- Eingriffe an der Wohnadresse oder in einem Umkreis von 1 km um die Wohnung herum
- Ärztliche Hilfe für Fahrradfahrer
- Telefonkosten, um das Hilfszentrum zu erreichen
- Verlorene Schlüssel eines Fahrradschlosses
- Einsätze außerhalb Belgiens und der Niederlande
7. Pflichten des Versicherten
Der Versicherte verpflichtet sich:
- Zusammenarbeit bei den administrativen Formalitäten und Pflichten, die zur Durchführung der angeforderten Unterstützung erforderlich sind.
- Uns korrekt über den versicherten Schaden zu informieren.
B. REAKTION BEI EINER FAHRRADPANNE
1. Geografische Abdeckung:
Die Assistance gilt in Belgien und den Niederlanden ab einer Entfernung von 1 km vom Wohnort oder vom Start- oder Endpunkt der Reise.
2. Wann wird Hilfe geleistet?
Die Garantie gilt, wenn die Immobilisierung durch einen technischen Defekt, Diebstahl, Unfall oder Vandalismus entstanden ist.
Thompson Bicycle Assistance wird nur bereitgestellt, wenn der Fahrer mit seinem Fahrrad anwesend ist und sich das Fahrrad auf einer Straße befindet, die für ein Hilfsfahrzeug zugänglich ist.
3. Worin besteht der Service?
- Entsendung eines Mechanikers zum Einsatzort nach einem Anruf unter der eindeutigen Telefonnummer von Thompson Bicycle Assistance (+32 3/253.62.37).
- Kann das Fahrrad vor Ort durch die Pannenhilfe nicht wieder fahrbereit gemacht werden, werden das Fahrrad und der Fahrer während der Öffnungszeiten der Fahrradwerkstätten übergeben an:
- Das Fahrrad ist komplett stillgelegt (kein Weiterfahren möglich):
- Das Fahrrad und der Fahrer werden zur nächsten Fahrradwerkstatt gebracht.
oder
- Das Fahrrad und der Fahrer werden zum Start- oder Zielort oder Wohnort gebracht, falls dieser näher liegt.
- Außerhalb der Öffnungszeiten der Fahrradwerkstätten:
- Das Fahrrad ist komplett stillgelegt (kein Weiterfahren möglich):
- Das Fahrrad und der Fahrer werden zum Start- oder Zielort oder Wohnort gebracht, falls dieser näher liegt.